Wer bezahlt Gebärdensprachdolmetscher_innen?

Für die Bezahlung der Leistung von Gebärdensprachdolmetscher_innen gibt es verschiedene Kostenträger, abhängig vom Einsatzgebiet auf. Im Folgenden sind nur einige der häufigsten Bereiche und zuständigen Kostenträger aufgelistet.

Diese Aufstellung ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.

Bereich Kostenträger

Arbeitsleben

Integrationsamt 

Studium

Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020)

Arbeitssuche

Agentur für Arbeit, Jobcenter
Arztbesuch
gesetzliche Krankenkasse
stationäre Behandlung gesetzliche Krankenkasse (NEU ab 2020)
Elternabend in KiTa Regierungspräsidium Kassel
Elternabende in der Schule staatl. Schulämter

Taufen, Beerdigungen,

Trauungen, Konfirmationen   

evangelisch: DAFEG 

katholisch: auf Anfrage (Bistum)

Gerichtsverhandlungen

Gericht

Aussagen bei der Polizei

Polizei

Bildung bis 18. Lebensjahr

Sozialamt

Bildung ab 18. Lebensjahr

Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020)

Bei ungeklärter Kostenübernahme können Sie sich gerne an den BVGH wenden. Wir unterstützen Sie nach bestem Fachwissen und Gewissen bei der Suche nach dem_r richtigen Ansprechpartner_in, können aber keine Gewähr dafür übernehmen.