Klarstellung zur gemeinsamen Stellungnahme vom 04.06.2025

Mit dieser Klarstellung nimmt der Vorstand des Berufsverbands der Gebärdensprachdolmetscher:innen Hessen e.V. (BVGH) Bezug auf die gemeinsame Veröffentlichung vom 04.06.2025 mit dem Hessischen Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V. (HVGHM).
In der damaligen Stellungnahme fanden sich Formulierungen, die missverständlich und teilweise nicht korrekt waren. Mit der folgenden Klarstellung möchten wir diese Punkte richtigstellen.

Ziel der ursprünglichen Veröffentlichung war es, auf Entwicklungen hinzuweisen, die die Teilhabe tauber Menschen beeinträchtigen können – insbesondere dort, wo uneinheitliche Kostensätze oder Pauschalen Einsätze wirtschaftlich erschweren.
Das Anliegen des BVGH war und ist es, auf strukturelle Herausforderungen aufmerksam zu machen und nicht, Kolleg:innen oder einzelne Regionen pauschal zu kritisieren.


1. Zur Nennung „insbesondere in Nordhessen“

Die Hervorhebung einer bestimmten Region war nicht sachgerecht und führte zu pauschalen Zuschreibungen.
Eine Region oder ihre Kolleg:innen mit unethischem Verhalten in Verbindung zu bringen, war nicht angemessen und entsprach nicht der Absicht des BVGH.


2. Zu Honoraren und Kostenvoranschlägen

Dolmetschende sind rechtlich befugt, ihre Honorare frei zu verhandeln. Unterschiede ergeben sich aus Einsatzort, Dauer, Fahrtzeiten und individuellen Kalkulationen.

In der ursprünglichen Stellungnahme entstand der Eindruck, es habe systematisch wie flächendeckend überhöhte Honorarforderungen gegeben. Das war nichtzutreffend.

Tatsächlich wurden dem HVGHM einzelne Kostenvoranschläge vorgelegt, die von den damals bekannten Richtwerten abwichen – ohne dass dies ein rechtliches Fehlverhalten darstellte.

Wir teilen die Auffassung, dass Kostenvoranschläge sensibel und transparent kommuniziert werden müssen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Umso wichtiger ist uns künftig eine offene Kommunikation über Kalkulationsgrundlagen, regionale Unterschiede und die grundsätzliche Debatte über die Finanzierung und Systemgestaltung des Gebärdensprachdolmetschens. Nur wenn strukturelle Fragen mitgedacht werden, kann langfristig faire und verlässliche Teilhabe gesichert werden. Es darf nicht vorkommen, dass Menschen aufgrund unzureichender Rahmenbedingungen von gleichberechtigter Teilhabe ausgeschlossen werden.

Unser Ziel bleibt, faire und nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Dolmetschende wirtschaftlich tragfähig arbeiten können, ohne dass taube Menschen in Unsicherheit geraten.


 

3. Zur rechtlichen Einordnung

In der ursprünglichen Stellungnahme wurde nicht ausreichend zwischen gesetzlichen Grundlagen und verwaltungsinternen Regelungen unterschieden.
Zur Klarstellung:

  • Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) gilt nur in gerichtlichen Verfahren.
  • Das LWV-Merkblatt ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine interne Verwaltungsempfehlung ohne rechtliche Bindung.

Diese Unterscheidungen sind entscheidend, um Differenzkosten und Honorarverhandlungen korrekt einzuordnen.


4. Zur moralischen Wertung und zum Begriff „Machtungleichgewicht“


Unser Ziel war es, auf die Verantwortung im Machtverhältnis zwischen Dolmetschenden und tauben Menschen aufmerksam zu machen und nicht, Kolleg:innen zu beschuldigen.
Ethisches Bewusstsein bleibt ein zentraler Bestandteil professionellen Handelns.
Wir bedauern, dass die damalige Wortwahl den Eindruck einer pauschalen Kritik hinterlassen hat. Unser Ziel war es, zur Reflexion über berufsethische Verantwortung anzuregen – nicht, jemanden persönlich zu kritisieren.


5. Zur „Beschwerdestelle“

Die Bezeichnung „Beschwerdestelle“ ist eine einseitige und negativ anlautende Bezeichnung und hat den falschen Eindruck erweckt, Dolmetschende sollten pauschal kontrolliert oder gemeldet werden.
Tatsächlich war die Idee, eine Dialog- und Vermittlungsstelle zu schaffen, um Missverständnisse zwischen Dolmetschenden, tauben Menschen und Kostenträgern zu klären.
Eine solche Struktur kann nur Vertrauen schaffen, wenn sie neutral und transparent organisiert und benannt ist.


 6. Abgrenzung zu anderen Ereignissen

Uns ist wichtig klarzustellen, dass die gemeinsame Stellungnahme nicht im Zusammenhang mit dem im Frühjahr 2025 bekannt gewordenen Betrugsfall eines Gebärdensprachdolmetschers stand, über den in mehreren Medien berichtet wurde.
In diesem Fall wurde einer einzelnen Person vorgeworfen, gegenüber Krankenkassen fiktive Dolmetschleistungen abgerechnet zu haben.
Zwar erschien unsere Veröffentlichung zeitlich kurz nach Bekanntwerden dieses Falls, sie bezog sich jedoch nicht auf diesen Vorfall, sondern auf grundsätzliche Fragen zu Vergütung, Teilhabe und berufsethischer Verantwortung.


 

7. Grundsatz

Der BVGH hält an dem Ziel fest, Bewusstsein für berufsethische Verantwortung zu fördern – immer auf Grundlage von Respekt, Differenzierung und gegenseitigem Vertrauen.
Unsere Arbeit soll dazu beitragen, Verständnis zu fördern und professionelles Handeln zu stärken, nicht zu verurteilen.


Wir danken allen Kolleg:innen und Mitgliedern, die uns mit kritischen, aber konstruktiven Rückmeldungen unterstützt haben.
Die Diskussion der vergangenen Monate hat gezeigt, dass langfristige Verbesserungen nur im offenen Dialog zwischen Dolmetschenden, tauben Menschen und Kostenträgern möglich sind.

Unser gemeinsames Ziel bleibt eine faire Vergütung und verlässliche Teilhabe.

Hessen, Dezember 2025
Der Vorstand des Berufsverbands der Gebärdensprachdolmetscher:innen Hessen e.V.