Für die Bezahlung der Leistung von Gebärdensprachdolmetscher_innen gibt es verschiedene Kostenträger, abhängig vom Einsatzgebiet auf. Im Folgenden sind nur einige der häufigsten Bereiche und zuständigen Kostenträger aufgelistet.
Diese Aufstellung ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.
Bereich | Kostenträger |
Arbeitsleben |
Integrationsamt |
Studium |
Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020) |
Arbeitssuche |
Agentur für Arbeit, Jobcenter |
Arztbesuch |
gesetzliche Krankenkasse |
stationäre Behandlung |
gesetzliche Krankenkasse (NEU ab 2020) |
Elternabend in KiTa | Regierungspräsidium Kassel |
Elternabende in der Schule | staatl. Schulämter |
Taufen, Beerdigungen, Trauungen, Konfirmationen |
evangelisch: DAFEG katholisch: auf Anfrage (Bistum) |
Gerichtsverhandlungen |
Gericht |
Aussagen bei der Polizei |
Polizei |
Bildung bis 18. Lebensjahr |
Sozialamt |
Bildung ab 18. Lebensjahr |
Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020) |
Bei ungeklärter Kostenübernahme können Sie sich gerne an den BVGH wenden. Wir unterstützen Sie nach bestem Fachwissen und Gewissen bei der Suche nach dem_r richtigen Ansprechpartner_in, können aber keine Gewähr dafür übernehmen.