Für die Bezahlung der Leistung von Gebärdensprachdolmetscher_innen gibt es verschiedene Kostenträger, abhängig vom Einsatzgebiet auf. Im Folgenden sind nur einige der häufigsten Bereiche und zuständigen Kostenträger aufgelistet.
Diese Aufstellung ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.
| Bereich | Kostenträger |
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Arbeitsleben |
Integrationsamt |
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Studium |
Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020) |
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Arbeitssuche |
Agentur für Arbeit, Jobcenter |
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Arztbesuch |
gesetzliche Krankenkasse |
| stationäre Behandlung |
gesetzliche Krankenkasse (NEU ab 2020) |
| Elternabend in KiTa | Regierungspräsidium Kassel |
| Elternabende in der Schule | staatl. Schulämter |
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Taufen, Beerdigungen, Trauungen, Konfirmationen |
evangelisch: DAFEG katholisch: auf Anfrage (Bistum) |
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Gerichtsverhandlungen |
Gericht |
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Aussagen bei der Polizei |
Polizei |
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Bildung bis 18. Lebensjahr |
Sozialamt |
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Bildung ab 18. Lebensjahr |
Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020) |
Bei ungeklärter Kostenübernahme können Sie sich gerne an den BVGH wenden. Wir unterstützen Sie nach bestem Fachwissen und Gewissen bei der Suche nach dem_r richtigen Ansprechpartner_in, können aber keine Gewähr dafür übernehmen.