Für die Bezahlung der Leistung von Gebärdensprachdolmetscher_innen gibt es verschiedene Kostenträger, abhängig vom Einsatzgebiet auf. Im Folgenden sind nur einige der häufigsten Bereiche und zuständigen Kostenträger aufgelistet.
Diese Aufstellung ist weder vollständig noch rechtsverbindlich.
| Bereich | Kostenträger | 
| Arbeitsleben | Integrationsamt | 
| Studium | Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020) | 
| Arbeitssuche | Agentur für Arbeit, Jobcenter | 
| Arztbesuch | gesetzliche Krankenkasse | 
| stationäre Behandlung | gesetzliche Krankenkasse (NEU ab 2020) | 
| Elternabend in KiTa | Regierungspräsidium Kassel | 
| Elternabende in der Schule | staatl. Schulämter | 
| Taufen, Beerdigungen, Trauungen, Konfirmationen | evangelisch: DAFEG katholisch: auf Anfrage (Bistum) | 
| Gerichtsverhandlungen | Gericht | 
| Aussagen bei der Polizei | Polizei | 
| Bildung bis 18. Lebensjahr | Sozialamt | 
| Bildung ab 18. Lebensjahr | Träger der Eingliederungshilfe (NEU ab 2020) | 
Bei ungeklärter Kostenübernahme können Sie sich gerne an den BVGH wenden. Wir unterstützen Sie nach bestem Fachwissen und Gewissen bei der Suche nach dem_r richtigen Ansprechpartner_in, können aber keine Gewähr dafür übernehmen.