Die Deutsche Gebärdensprache, kurz DGS, ist eine eigenständige und anerkannte Sprache. Sie weist alle Eigenschaften einer vollständigen Sprache auf, besitzt eine eigene Grammatik und bietet die Möglichkeit, alle erdenklichen Inhalte auszudrücken. Im Gegensatz zu Lautsprachen bedient sie sich des Raumes vor dem Oberkörper und ist damit eine visuelle Sprache. Neben den Gebärden sind auch Mimik und Körperhaltung wichtige Bestandteile der Sprache, unter anderem um grammatikalische Strukturen zu verdeutlichen. Entscheidende Parameter einer Gebärde sind Handform, Handstellung, Bewegungsrichtung und Ausführungsstelle. Durch die Veränderung eines dieser Parameter verändert sich die Bedeutung der Gebärde. Eigennamen können mit Hilfe des Fingeralphabets übertragen werden.
Obwohl die Wurzeln der Gebärdensprache auch in Deutschland sehr weit zurück reichen, erfolgte die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache hier erst im Jahre 2002. Seitdem haben hörgeschädigte Gebärdensprachnutzer_innen ein gesetzlich verankertes Recht auf Dolmetscher_innen in Ausbildungssituationen, bei der medizinischen Versorgung, bei Kontakt mit Ämtern und Behörden etc. Die Gebärdensprache ist nicht landesweit standardisiert - es gibt regionale Dialekte. Gebärdensprache wird nicht nur von Gehörlosen verwendet, sondern auch von Schwerhörigen, Ertaubten und Hörenden, die sich der Gebärdensprachgemeinschaft zugehörig fü̈hlen.
Unterschieden werden muss zwischen DGS und LbG. LbG, lautsprachbegleitendes Gebärden, wird vorwiegend von Schwerhörigen und Ertaubten verwendet. Dies ist jedoch - im Gegensatz zur DGS - keine eigenständige Sprache, da die Grammatik sich an der der deutschen Lautsprache orientiert. So wird jedes gesprochene Wort mit einer Gebärde unterlegt.
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